BGH-Urteil – Ich will 200 Euro Kontoführungsgebühren zurück!
Als Finanzblogger setze ich mich mit den aktuellen Themen der Finanzbranche auseinander. Da komme ich natürlich an dem allseits von den Banken gefürchteten BGH Urteil zu Kontoführungsgebühren nicht vorbei.
Ich habe mich für dich ins Getümmel geworfen und Gebühren von meiner Bank zurückgefordert. Wie das bisher läuft, erfährst du jetzt.
[Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Achte deswegen auf Aktualisierungen]
Hintergrund
Am 27. April 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH), nach einem langen Rechtsstreit durch alle Instanzen, abschließend geurteilt, dass Bankgebühren und deren Erhöhungen unrechtmäßig sind, wenn sie ohne Zustimmung des Kunden erhoben werden. Diese Methode hast auch du bestimmt schon einmal gesehen: dir wird ein Brief oder eine E-Mail zugesendet, in der dir erklärt wird, dass sich die AGB ändern und für deine Dienstleistung bald höhere Gebühren fällig werden. Wenn du dem nicht zustimmst, melde dich doch einfach. Ansonsten wird dein Schweigen als Zustimmung gewertet.
Dagegen haben Verbraucherverbände seit langem geklagt und auf eine Pflicht zur aktiven Zustimmung zu neuen AGB gedrungen. Nur so würden Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Der BGH hat diese Ansicht nun bestätigt. Dadurch wurde die bisherige Praxis rechtswidrig und alle daraus resultierenden Gebührenerhöhungen unwirksam.
Für viele wäre ein aktives Zustimmen sicher ein Grund, sich mit den Kosten der Dienstleistung auseinanderzusetzen und gegebenenfalls die Bank zu wechseln. Hier geht’s zu meinen Girokonto-Tipps.
Was bedeutet das Urteil?
Zum einen bedeutet es, dass Banken (und übrigens auch anderen Unternehmen) nicht länger erlaubt ist, Gebühren einzuführen, oder zu erhöhen, indem Sie ihre Kunden einfach bloß per Email oder Brief darüber informieren.
Zum anderen bedeutet es für uns Verbraucher, dass wir unser Geld wiederkriegen – zumindest etwas. Die Verjährung der entsprechenden Vorgänge beträgt drei Jahre. Da das Urteil in 2021 gesprochen wurde, können alle Gebühren zurückgefordert werden, die seit Anfang 2018 unrechtmäßig erhoben wurden.
Das kann sich lohnen. In Meinem Fall betrug die Kontogebühr in 2018 3,75 Euro pro Monat (rechtswidrig eingeführt) und wurde im Oktober desselben Jahres auf 4,95 Euro pro Monat erhöht. Das Schreiben dazu habe ich noch und es ist genau von der Art, die vom BGH bemängelt wurde. Diese Gebühr zahle ich (noch) bis heute. Nach meiner Berechnung ungefähr 200 Euro plus Zinsen, die ich wiederkriegen müsste.
Auf in den Kampf
Dass die meisten Institute das Geld nicht einfach so zurückzahlen werden, war klar. Immerhin geht es um Milliardenbeträge und fehlende, zukünftige Einnahmen.
Umso härter kämpfen die Banken jetzt, eine Zustimmung ihrer Kunden zu erhalten, oder diese loszuwerden. Eigentlich ein Unding, wenn man sich vorher danebenbenommen hat.
Ich persönlich erwarte keine Sternstunde der Kundenkommunikation oder des Kundenservice. Aber das soll mich nicht abhalten. Ich versuche es dennoch und so gehe ich vor:
Juli 2021 – Musterschreiben zur Rückzahlung von Kontoführungsgebühren
Zunächst habe ich mir ein Musterschreiben besorgt, welches ich per Post an die Bank geschickt habe. Eine Version für dich kannst du hier bei der Verbraucherzentrale erstellen.
Darin habe ich die Bank aufgefordert, den Gebühreneinzug zu stoppen und die Zuviel gezahlten Gebühren, nebst Zinsten, zurückzuzahlen. Dafür habe ich der Bank eine Frist von 3 Wochen gesetzt. Das Ergebnis seht ihr hier:

Nicht mal zu einem Datum, wann ich mit einer Antwort rechnen kann, konnte man sich äußern.
Juli 2021 – Zweites Mahnschreiben
Nachdem die Bank weder die Frist eingehalten hat, noch auf die Forderung eingegangen ist, noch den Gebühreneinzug gestoppt hat, habe ich ein zweites Schreiben aufgesetzt. Diesmal wieder mit einer Frist (Spoiler: wurde wieder ignoriert).
Mitten im Urlaub klingelte dann mein Telefon. Mein Bankberater war dran, der sich vorher bei mir noch nie gemeldet hat. Mittlerweile bin ich 20 Jahre Kunde dort, aber sei es drum. Er hatte keine Antworten für mich, dafür aber eine Information, dass bald ein Schreiben rausgehen würde, worin ich Antwort erhalten sollte. Man wüsste aber schon, dass ich nichts bekäme, denn sie haben nichts falsch gemacht. Na dann…
August 2021 – Endlich eine Antwort
Das Schreiben kam tatsächlich und enthielt wie angekündigt das Statement der Bank, dass man nicht wisse, was ich eigentlich wolle, denn meine Forderung trifft hier nicht zu. Darunter der Hinweis, dass ich mich an den Ombudsmann wenden, oder den Klageweg beschreiten könne.
Der Ombudsmann ist eine Streitschlichtungsstelle, die von den Banken finanziert wird und für dich kostenlos ist. Die Urteile des Streitschlichters sind für die Bank bindend, nicht aber für dich. Du kannst, wenn dir sein Urteil nicht passt, trotzdem den Klageweg beschreiten.
Verfahren vor dem Ombudsmann sind aber langwierig und du musst die komplette Beweisführung selber machen. Eine wunderbare Gelegenheit für die Bank, das Verfahren in die Länge zu ziehen und zu mauern. Da ich darauf keine Lust hatte, blieb nur der Klageweg.
September 2021 – Inkasso
Jetzt muss ich realistisch bleiben. Eine selbstgeführtes Verfahren würde mindestens die Selbstbeteiligung der Rechtschutzversicherung kosten, was den Wert der Forderungen übersteigt. Auch sind die Forderungen nicht so riesig, dass es sich lohnt, Nerven und Zeit zu investieren. Ich entschied mich also für die Inkassolösung, bei der 20% der eingeklagten Summe dem Inkasso-Anwalt als Provision zustehen. Damit kann ich leben.
Ich habe mich für hellogetright.de entschieden. Also einfach Daten eingetragen und los geht’s. Ich habe die Nachricht erhalten, dass mein Mandat übernommen wird. Ab sofort darf ich mit meiner Bank nicht mehr zu dem Thema kommunizieren und soll stattdessen an den Anwalt verweisen. Ein Hauch von Gefahr liegt in der Luft.
Oktober 2021 – Klage
Lange passierte nichts, doch in der Woche vom 26.10. dann gleich zwei Sachen: das Inkasso-Büro und die Sparkasse melden sich. Das Inkasso-Büro schreibt, dass es Klage enreichen wird und, dass der Prozess zwischen 4-12 Monaten dauern kann. Na herrlich!
Gleichzeitig schreibt die Sparkasse ihren Kunden, dass sie die AGB anpasst und bittet um Zustimmung. Begründung: Rechtssicherheit nach BGH-Urteil. Wo im Juni noch großes Achselzucken herrschte, muss jetzt scheinbar eine neue Regelung her, um die illegalen Kontoführungsgebühren zu zementieren. Natürlich werde ich den neuen AGB nicht zustimmen. Mal sehen, wie lange sie sich Zeit lassen, bis weitere Schritte folgen.
[Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Neue Entwicklungen poste ich hier]
Was sind deine bisherigen Erfahrungen mit dem BGH Urteil und deiner Bank?